
Ungläubig schüttelt der Richter den Kopf. "Sie wollen allen ernstes behaupten, man hätte Sie zu dieser Straftat gezwungen?" Antwortet der Angeklagte: "Ja Herr Richter, meine Frau hat mir vor kurzem versprochen, wenn ich ins Gefängnis komme, läßt sie sich scheiden..."
Im Wilden Westen kommt ein kleiner Junge zum Sheriff gerannt: "Schnell, schnell Sheriff, mein Vater wird gerade im Saloon verprügelt." Im Laufschritt eilen beide zum Sa- loon, wo zwei Männer wie wild aufeinander losschlagen. "Welcher ist denn Dein Vater?" will der Sheriff wissen?" "Keine Ahnung, deswegen prügeln sie sich doch!"
Es ist tiefster Winter im Wald. Der Schnee liegt meterhoch. Aus einer einsamen Hütte qualmt es aus dem Schornstein. Plötzlich klopft es an der Tür, ein Mann macht auf; guckt und sieht niemanden. Da hört er von unten eine Stimme. Eine Schnecke steht da und bittet: "Laß mich bitte rein, es ist so kalt!" Der Mann denkt, die spinnt wohl, nimmt die Schnecke hoch und wirft sie in hohem Bogen weg. Einige Monate später - es ist Sommer. Wieder klopft es an der Tür. Der Mann macht abermals auf und sieht wieder nie- manden - hört aber eine Stimme von unten. Er guckt - steht da die Schnecke und sagt:"...und jetzt noch mal zu der Sache von vorhin!"
Richter: "Wie weit waren Sie von der Unfallstelle entfernt?" "Neun Meter und achtundachtzig Zentimeter!" "Wieso können Sie die Ent- fernung so exakt angeben?" "Weil ich mir gleich gesagt habe: "Vor Gericht wird dich bestimmt irgendeiner danach fragen'..."
Der Lehrling zieht sich während der Arbeit den Mantel an und will die Arbeitsstätte verlassen. "Wo willst Du denn hin während der Arbeitszeit?", fragt die Chefin. "Ich will ins Puff gehen," antwortet dieser: "Mach sofort, daß Du wieder an die Arbeit gehst", entgegnet ihm barsch die Chefin. "Das würde Dir so passen, während der Arbeit". Der Lehrling zieht den Mantel wieder aus, geht an seinen Arbeitsplatz und mault der Chefin hinterher: "Dann soll der Chef seinen Regenschirm eben selber holen...".


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RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 9. 3. 2000 (BGBl. I S. 182)
Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechts-anwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt. (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), Email:schlichtungsstelle@brak.de.
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